AGB

Laufzeit / Kündigungsfrist / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Fitness Lounge vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

Fälligkeit
Der monatliche Beitrag ist jeweils zum 1. bzw. 15. eines Monats zur Zahlung fällig. Die Aufnahmegebühr, die Kartengebühr sowie ein etwaiger anteiliger Monatsbeitrag sind mit Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

Vorfälligkeit
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig.

Ruhezeit
Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit und Schwangerschaft im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht.

SEPA-Lastschriftmandant
Ich ermächtige Fitness Lounge GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Fitness Lounge GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis
Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Streitbeilegung
Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtigungsstelle weder bereit noch verpflichtet.